Am Freitag veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Bern unverpixelte Bilder eines Mannes, welcher der Verwendung von Pyrotechnika inmitten einer Menschenmenge verdächtigt wird.
Fanarbeit Schweiz ist der Meinung, dass das Abbrennen von Pyrotechnika, sofern keine Menschen verletzt werden und die Pyrotechnika nicht als Wurfgeschoss gebraucht wird, nicht die Anwendung der Internetfahnung rechtfertigt.
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