Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) betreibt das elektronische Informationssystem HOOGAN, in das Daten über Personen aufgenommen werden, die sich anlässlich von Sportanlässen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben.

Im HOOGAN dürfen Informationen über Personen erfasst werden, gegen die

  • Ausreisebeschränkungen,
  • Massnahmen nach kantonalem Recht (Rayonverbote, Meldeauflagen, Polizeigewahrsam) oder
  • andere Massnahmen wie Stadionverbote verhängt wurden.

Die gesetzliche Grundlage bildet Art. 24a des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). In den Artikeln 1 bis 13 der Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen des Bundesamtes für Polizei und über das Informationssystem HOOGAN werden diese Gesetzesbestimmungen konkretisiert. Der Betrieb des Informationssystems HOOGAN, insbesondere auch der Schutz der Daten, ist im Bearbeitungsreglement HOOGAN geregelt.

Für die Aufnahme einer Person in das Informationssystem HOOGAN muss mindestens eine der folgenden Bedingung erfüllt sein. Die Massnahme

  • wurde von einer richterlichen Behörde ausgesprochen oder bestätigt,
  • wurde aufgrund einer strafbaren Handlung ausgesprochen, die zur Anzeige an die zuständigen Behörden gebracht wurde
  • oder sie ist für die Wahrung der Sicherheit von Personen oder der Sportveranstaltung notwendig und kann glaubhaft begründet werden.