Das Bundesstrafgericht hat am 9. August 2017 einen Fussballfan zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er hat im Februar 2016 während eines Spiels zwischen dem FC Luzern und dem FC St.Gallen pyrotechnische Gegenstände aufs Feld geworfen.
Eine Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht ist ein Novum im Umfeld von Fussballfans. Die teilweise daraus resultierenden öffentlichen und medialen Kampagnen gegen den Angeklagten sind aus Sicht von Fanarbeit Schweiz weder legitim noch zielführend.
Grundsätzlich spricht sich Fanarbeit Schweiz klar gegen den Einsatz von Knallern und Böllern im Umfeld von Fussballspielen aus. Gleichzeitig will sie aber auch festhalten, dass dieser nicht mit dem Einsatz von anderem pyrotechnischem Material gleichgesetzt werden darf. Die mittlerweile gängige Einzeltäterverfolgung ist begrüssenswert, aber auch verhältnismässige Bestrafungen der Täterschaften sind eine rechtsstaatliche Bedingung zur Legitimation der Sanktionen.
Fanarbeit Schweiz nimmt das (erstinstanzliche) Urteil des Bundesstrafgerichtes zur Kenntnis, kann aktuell aber keine Einschätzung dazu abgeben, da die Details der Verhandlung noch nicht bekannt sind.